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Für Band 13 der Beiträge zur Rechts-, Gesellschafts- und Kulturkritik (vormals Sale­cina-Beiträge zur Gesellschafts- und Kulturkritik, trafo Verlag Berlin, www.kritische-reihe.de) werden Beiträge zum Thema

Dreiecksverhältnisse: Aushandlung von Stellvertretung 

gesucht.

Im Französischen kann der Stellvertreter „Lieu-tenant“ bedeuten: der den Platz eines Anderen einnimmt. Was als selbstverständlich erscheinen mag, nämlich die prinzipielle Möglichkeit, für einen Anderen zu handeln oder zu entscheiden und ihn damit unmittelbar zu verpflichten – ganz genauso, als ob er selbst gehandelt hätte – ist alles andere als trivial. Vertretungsmacht setzt voraus, dass das Handeln des Stellvertreters einem an­deren zugeschrieben wird, bewegt sich mithin zwischen Substitution und Repräsentation. In der Stellvertretung wird Abwesendes sichtbar gemacht, ohne dieses zu ersetzen. Wie geht nun dieser fragile Prozess der Delegierung, Autorisierung und Anerkennung vor sich, wie wird die Handlungsmacht dabei verteilt, wie verändern sich dadurch Hierarchien und Beziehungen der Beteiligten?
Im Bereich der Politik oder des Rechts sind dazu schon differenzierte Überlegungen angestellt worden. Doch der Fokus soll auf weitere, weniger institutionalisierte Bereiche hin erweitert werden: Literatur, Religionen, Kunst, Geschichte oder Wirtschaft liefern vielfäl­tige Beispiele von stellvertretendem Handeln. Denn wenn Stellvertretung verstan­den wird als eine triadische Figuration, in der ein Stellvertreter für einen Geschäftsherrn (oder -frau) gegenüber einem Dritten handelt, so zeigt sich die generelle gesellschaftlich ver­mittelnde Leistung dieser Figur, die sich zugleich als höchst problematisch erweist. Im gesellschaftlichen Leben scheint es unabdingbar, Andere(s) in Vertretung zu beauftragen: niemand kann, will oder darf alles direkt erledigen, entscheiden und beraten. Vielmehr bedarf jedermann gleichsam einer Vervielfältigung der von Savigny so genannten „juristi­schen Organe“, indem er sich zuzeiten „im Willen“ vertreten lässt.
Stellvertretung setzt dabei allerdings ein komplexes soziales Beziehungsgeflecht voraus, in dem die Balance zwischen allen Beteiligten immer wieder ausgehandelt werden muss. Deutlich wird das vielleicht weniger im Militär oder bei einem Rechtsanwalt, als etwa bei Gesandten und Botschaftern. Inwiefern ist ein Stellvertreter nur Instrument, oder kann er gerade über seine Zwischenstellung Handlungsmacht akkumulieren? Der Stellvertreter soll kontrolliert werden können, muss zugleich aber anerkannt sein – was ihm z.T. erheb­liche Handlungsspielräume eröffnet. In unterschiedlichen Graden können diese Beziehun­gen formalisiert und institutionalisiert sein.
In dem geplanten Band soll es genau um diese Aushandlungsprozesse um den Stellver­treter gehen: Welche Techniken konnten angewendet werden, um Sicherheit, Dauer und Verbindlichkeit zu erreichen, den Stellvertreter aber gleichzeitig nicht als Urheber der Handlungen erscheinen zu lassen? Wie kann eine Stellvertretung beendet werden? Wo lagen die Grenzen der Stellvertretung – wer und welches Handeln kann nicht delegiert werden? Schließlich: wer oder auch was konnte als Stellvertreter/in fungieren bzw. ver­treten werden? Das öffnet die Diskussion auf mögliche soziale und Geschlechterdifferen­zen ebenso wie auf die keineswegs feststehenden Grenzen zwischen menschlichen und nicht-menschlichen Akteuren. Denn auch Dinge konnten und können als stellvertretende Handelnde wirken – seien es etwa Reliquien, Bilder oder die von Kantorowicz beschriebe­nen königlichen Effigien, die den Platz des verstorbenen Königs zeitweise einnahmen.
In historischer und interdisziplinärer Perspektive öffnet sich so ein breites Untersu­chungsfeld, in dessen Fokus v.a. die Mikroebene der konkreten Aushandlungsprozesse stehen wird. Erfragt sind Beiträge aus allen Disziplinen, die sich mit der systematischen und historischen Tiefenschärfe des Phänomens der Stellvertretung befassen.


Anmeldungen von Beiträgen: bis 1. März 2012.

Es ist eine Arbeitstagung zur Besprechung der Beiträge geplant: 13./14. Juli 2012.


Bitte senden Sie Ihre Themenvorschläge mit einem Exposé und kurzen biobib­liographischen Angaben an eine der folgenden Anschriften:

Dr. Malte Gruber

J. W. Goethe-Universität
FB Rechtswissenschaft
Institut für Wirtschaftsrecht
Grüneburgplatz 1
60629 Frankfurt a. M.


Tel.: +49 (0)69 798 34254
Fax: +49 (0)69 798 34523
gruber(at)jur.uni-frankfurt.de

 Dr. Sebastian Kühn

Centre Marc Bloch
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